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   BGH, 28.04.2011 - BLw 3/11   

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https://dejure.org/2011,11650
BGH, 28.04.2011 - BLw 3/11 (https://dejure.org/2011,11650)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - BLw 3/11 (https://dejure.org/2011,11650)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - BLw 3/11 (https://dejure.org/2011,11650)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 593 Abs 1 S 1 BGB, § 24 Abs 2 Nr 1 LwVfG vom 27.11.1964, Art 111 Abs 1 S 1 FGG-RG
    Landwirtschaftssache: Voraussetzungen einer Divergenzrechtsbeschwerde; Anpassungsverlangen für Landpachtzins

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine Divergenzrechtsbeschwerde wird nur bei Abweichen des Beschwerdegerichts von einem in der Vergleichsentscheidung benannten Rechtssatz durch einen die Entscheidung tragenden Grund angenommen; Divergenzrechtsbeschwerde bei Abweichen des Beschwerdegerichts von einem in ...

  • rewis.io

    Landwirtschaftssache: Voraussetzungen einer Divergenzrechtsbeschwerde; Anpassungsverlangen für Landpachtzins

  • ra.de
  • rewis.io

    Landwirtschaftssache: Voraussetzungen einer Divergenzrechtsbeschwerde; Anpassungsverlangen für Landpachtzins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Divergenzrechtsbeschwerde bei Abweichen des Beschwerdegerichts von einem in der Vergleichsentscheidung benannten Rechtssatz durch einen die Entscheidung tragenden Grund

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 53/98

    Voraussetzungen einer Pachtzinsanpassung

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - BLw 3/11
    a) Sie entnimmt der Entscheidung des Senats vom 5. März 1999 - BLw 53/98 (NJW-RR 1999, 890) zwar zutreffend einen abstrakten Rechtssatz.
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - BLw 3/11
    Eine Divergenz in diesem Sinne liegt nur vor, wenn das Beschwerdegericht in einem seiner Entscheidung tragenden Grund einem abstrakten Rechtssatz (Obersatz) gefolgt ist, der von einem in der Vergleichsentscheidung benannten Rechtssatz abweicht (Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1983 - V BLw 18/83, BGHZ 89, 149, 151).
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 24/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - BLw 3/11
    Ein Hinweis auf Unterschiede in einzelnen Elementen der Begründung der miteinander verglichenen Entscheidungen reicht für die Statthaftigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde ebenso wenig aus wie ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall (st. Rspr., vgl. schon Senat, Beschluss vom 1. Juni 1977 - V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschluss vom 19. Februar 2004 - BLw 24/03, NL-BzAR 2004, 192, 193).
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - BLw 3/11
    Ein Hinweis auf Unterschiede in einzelnen Elementen der Begründung der miteinander verglichenen Entscheidungen reicht für die Statthaftigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde ebenso wenig aus wie ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall (st. Rspr., vgl. schon Senat, Beschluss vom 1. Juni 1977 - V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschluss vom 19. Februar 2004 - BLw 24/03, NL-BzAR 2004, 192, 193).
  • BGH, 17.10.2011 - BLw 7/11

    Notwendigkeit der Darlegung einer Abweichung von einem in der

    a) Eine Divergenz in diesem Sinne liegt nur vor, wenn das Beschwerdegericht in einem seine Entscheidung tragenden Grund einem abstrakten Rechtssatz (Obersatz) gefolgt ist, der von einem in der Vergleichsentscheidung benannten Rechtssatz abweicht (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - BLw 3/11, GuT 2011, 85 Rn. 4; Beschluss vom 1. Dezember 1983 - V BLw 18/83, BGHZ 89, 149, 151).

    Ein Hinweis auf Unterschiede in einzelnen Elementen der Begründung der miteinander verglichenen Entscheidungen reicht für die Statthaftigkeit der Abweichungsrechtsbeschwerde ebenso wenig aus wie ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - BLw 3/11, aaO; Beschluss vom 1. Juni 1977 - V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschluss vom 19. Februar 2004 - BLw 24/03, NL-BzAR 2004, 192, 193).

  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    Auf dieses sind, da es in erster Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurde, gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die Vorschriften des FGG a.F. und des LwVG a.F. anzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.4.2011, BLw 3/11, GuT 2011, 85, juris Rn3; OLG Stuttgart, RdL 2011, 102 f., juris Rn5).
  • OLG Hamm, 27.09.2011 - 10 W 46/11

    Wirksamkeit einer sog. negativen Hoferklärung zur Hofaufgabe i.S.v. § 1 IV HöfeO;

    In allen vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Verfahren bestimmen sich auch der Rechtsmittelzug und das Rechtsmittelverfahren nach dem bisherigen Recht (vgl. etwa : OLG Stuttgart, RdL 2011, 102 f.; OLG Köln, MDR 2009, 130; ebenso für die Rechtsbeschwerde: BGH, GuT 2011, 85).
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